Sicherlich ist es gut, klare, eindeutige, mit richtigem Namen benannte Dinge von Zeit zu Zeit mal wieder öffentlich zu diskutieren. Nur frage ich mich, warum solche aufklärerischen Bemühungen gerade wieder von Verbraucher schützen wollenden Politikern (sitzen im Buta-Ausschuß für Verbraucherschutz! Und für wen? die CDU! Irgendwie scheint Gott seinen Christen wohl doch eher ins Gehirn geschissen?), warum also solche Auserwählten Verbraucher lieber wieder für dumm verkaufen wollen?
Schau'n Sie bitte hierher! Hier wird auch diesen Menschen geholfen!
1. MHD heißt mit vollem Recht und gerade für den Verbraucherschutz: MINDESThaltbarkeitsdatum! Und das kann nur eines bedeuten: Bis zum MHD garantiert der Hersteller die einwandfreie Qualität der Ware, ab dann muss der Händler diese Garantie übernehmen (rechtlich gesehen! tatsächlich wird im Allgemeinen auch danach noch der Hersteller dem Händler Reklamationen ersetzen, getreu dem Grundsatz, dass ein Lieferant noch nie ein Gerichtsverfahren mit einem Kunden gewann!)
1a. Für den Endverbraucher heißt das selbstverständlich: auch mit Ablauf des MHD kann die Ware noch völlig einwandfrei sein.
1b. Und es ändert sich für ihn rechtlich absolut nichts. Wenn die Ware mangelhaft ist, muss sie ersetzt, nachgebessert oder der Kaufvertrag gewandelt werden!
Einziges Problem wäre die Pflicht, offensichtliche Mängel unverzüglich zu rügen. Und genau hier geht der Verbraucher ein Risiko ein, wenn er ein offensichtlich abgelaufenes MHD trotzdem erwirbt!
ergo
1c. Abgelaufene Ware wird nicht gekauft! Wozu auch?
2. Nun ist diese ganze Diskussion, wohl rein aus Ablenkungsgründen für all den anderen und viel wesentlicheren Schwachsinn, den sich ja die verbraucherschützen wollenden Politiker so gern einfallen lassen haben, und wohl auch von ihrem Versagen, Bankenverbraucher das Verbrauchen der Banken zu untersagen, angestoßen worden, um unseren horrenden und verschwenderischen Müll wenigstens ein wenig um Lebensmittel zu verringern. (Schafft ja vlt. so mehr Platz für den Atommüll?)
Nur: das MHD hat damit absolut nichts zu tun. Es ist keinesfalls die Schuld oder auch nur die Ursache beim Verbraucher zu suchen. Ebenfalls nicht beim Hersteller. Und wohl auch nicht beim Händler, wenn man von tatsächlichen Fehldispositionen einmal absieht!
Es liegt einfach daran, liebe Frau Glauchau? oder wie auch immer Ihr Name sein mag, ich merk mir den lieber nicht, ist besser für Sie! also liebe Frau Buta-abgeordnete, dass die Dinge fast ausschließlich nur noch abgepackt angeboten werden. Man soll sie gar nicht mehr riechen, anschauen, betasten dürfen! Und insofern kauft jeder Verbraucher die Katze im Sack. Oder wenigstens vor MHD! Egal wie mindest die Haltbarkeit tatsächlich auch sein mag!
Klar?
Verstanden? Frau MdB (CDU)?
Für meine nichtdeutschmuttersprachigen Leser:
MdB = Mitglied des Deutschen Bundestages
MdL = Landtages
MdBü = Bürgerschaft
(Abkürzungen für deutsche Parlamentsabgeordnete)
Mp = Ministerpräsident = Regierungschef/in eines deutschen Bundeslandes
Buta = meine eigene Abkürzung für Bundestag
Buka = Bundeskanzler/in
Und noch eines:
AntwortenLöschenEgal wie groß oder klein das Gesundheitsrisiko eines Verbrauchers auch sein mag, wenn er abgelaufene Ware erwirbt, ihn dazu verdonnern, ihm schlechtes Gewissen einzureden, nur weil er das doch nicht tut, ich finde, das ist kriminell!
Und gehört weder in den Buta, noch in irgendwelche Armenküchen!
Wer versteht immer noch nicht, dass es reichlich und schlechte und immer noch schlechtere, ja geradezu schon vergammelte Gründe gibt, sich zu schämen, sowas selbst auch nur als Deutscher zu wählen?
Als Ausländer ist das ja vollends unverständlich!